vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auswirkung einer Sachwalterschaft auf Pflicht zu Bewerbungshandlungen

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6681/12/2020 Heft 6681 v. 10.1.2020

AlVG: § 10

ABGB: § 271

Wurde für einen Arbeitslosengeldbezieher vom Gericht ein Sachwalter (nunmehr: Erwachsenenvertreter) zur "Vertretung bei Rechtsgeschäften, die über Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen", bestellt, fällt auch die Wahrnehmung der gegenüber dem Arbeitsmarktservice bestehenden Verpflichtung zu Bewerbungshandlungen, soweit sie einer Vertretung zugänglich sind, in den Wirkungskreis des Sachwalters. Es gehört daher insbesondere zu den Aufgaben des Sachwalters, ein Bewerbungsschreiben zu verfassen, einen Vorstellungstermin zu vereinbaren und den Arbeitslosen zu einem Vorstellungsgespräch zu begleiten. Unterlässt der Sachwalter seine Mitwirkung, kann dies zur Sperre des Leistungsbezugs für den Arbeitslosen führen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte