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Wichtige Zinssätze ab 1. 1. 2020

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6681/4/2020 Heft 6681 v. 10.1.2020

Wichtige Zinssätze ab 1. 1. 2020:

Verzugszinsen für Beitragsrückstände (§ 59 ASVG)

3,38 %

Anspruchszinsen für Abgabenschulden (§ 205 BAO)

1,38 %

Beschwerdezinsen für Abgabenschulden (§ 205a BAO)

1,38 %

Stundungszinsen für Abgabenschulden (§ 212 BAO)

3,88 %

Aussetzungszinsen für Abgabenschulden (§ 212a BAO)

1,38 %

Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe (§ 9 BEinstG)

3,38 %

Zinsen für Forderungen aus dem Dienstverhältnis (§ 49a ASGG)

8,58 %

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