EStG: § 16, § 20 Abs 1 Z 4
ABGB: § 90, § 98
Zahlt ein nichtselbstständig tätiger Hausbesorger seiner Ehegattin eine Vertreterentschädigung und soll dies als Werbungskosten anerkannt werden, so muss das Vertretungsverhältnis so gestaltet sein, dass es fremdüblich ist und den Umfang übersteigt, der im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht als üblich und zumutbar angesehen werden kann.