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Entgeltgrenze für wirksame Konkurrenzklausel im Jahr 2020

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6680/1/2020 Heft 6680 v. 3.1.2020

Abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses einer Konkurrenzklausel ist diese ua nur wirksam, wenn das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt eine bestimmte Höhe übersteigt. Für das Jahr 2020 sind folgende Entgeltgrenzen iZm einer Konkurrenzklausel relevant:

Abschluss der Vereinbarung nach dem 16. 3. 2006 (Angestellte) bzw 17. 3. 2006 (Arbeiter) und vor dem 29. 12. 2015: € 3.043,- (inkl aliquoter Sonderzahlungen)

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