EStG: § 15
Info des BMF vom 12. 11. 2019, BMF-010222/0071-IV/7/2019
Da die Einspeisung der CO2-Emissionswerte nach dem WLTP-Verfahren in die Genehmigungsdatenbank bzw Zulassungsdatenbank erst mit 31. 3. 2020 finalisiert werden kann, gilt hinsichtlich der Ermittlung des Sachbezugswerts im Jahr 2020 Folgendes: