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BMF: Pkw-Sachbezugswerte - Umstellung der Messverfahren

Aus den BehördenFinanzministeriumBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6678/14/2019 Heft 6678 v. 12.12.2019

EStG: § 15

Info des BMF vom 12. 11. 2019, BMF-010222/0071-IV/7/2019

Da die Einspeisung der CO2-Emissionswerte nach dem WLTP-Verfahren in die Genehmigungsdatenbank bzw Zulassungsdatenbank erst mit 31. 3. 2020 finalisiert werden kann, gilt hinsichtlich der Ermittlung des Sachbezugswerts im Jahr 2020 Folgendes:

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