Für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, wurde ein neues Gütesiegel geschaffen, das von Unternehmen im Geschäftsverkehr verwendet werden kann, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die entsprechende Befähigungsprüfung absolviert hat. Zu diesen Gewerben gehören ua Arbeitskräfteüberlassung und Sicherheitsfachkraft. (BGBl II 2019/362)