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Gütesiegel "staatlich geprüft"

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6678/4/2019 Heft 6678 v. 12.12.2019

Für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, wurde ein neues Gütesiegel geschaffen, das von Unternehmen im Geschäftsverkehr verwendet werden kann, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die entsprechende Befähigungsprüfung absolviert hat. Zu diesen Gewerben gehören ua Arbeitskräfteüberlassung und Sicherheitsfachkraft. (BGBl II 2019/362)

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