Der Arbeitsvertrag als synallagmatischer Vertrag ist durch die Dienstleistungs- und die Entgeltpflicht geprägt. Der Arbeitnehmer schuldet allerdings keinen konkreten Erfolg, vielmehr ist die Erbringung von Diensten in sorgfältiger Art und Weise Schuldinhalt. In diesem Werk wird erstmals der Sorgfaltsmaßstab für die Arbeitsleistung eingehend untersucht. Ausführlich erörtert werden die Fragestellungen: