EStG: § 16 Abs 1 Z 6 lit b
SachbezugswerteVO: § 4
Steht einem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein arbeitgebereigenes Kraftfahr-
EStG: § 16 Abs 1 Z 6 lit b
SachbezugswerteVO: § 4
Steht einem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein arbeitgebereigenes Kraftfahr-