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Unterbrechung der Verjährungsfrist durch GPLA

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6677/19/2019 Heft 6677 v. 5.12.2019

ASVG: § 68

VwGH 15. 7. 2019, Ra 2019/08/0107

Die Verjährung des Rechts der Behörde auf Feststellung der Verpflichtung des Dienstgebers zur Zahlung von Beiträgen wird durch jede zum Zwecke der Feststellung getroffene Maßnahme in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem der Zahlungspflichtige hievon in Kenntnis gesetzt wird (§ 68 Abs 1 ASVG).

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