ASVG: § 68
VwGH 15. 7. 2019, Ra 2019/08/0107
Die Verjährung des Rechts der Behörde auf Feststellung der Verpflichtung des Dienstgebers zur Zahlung von Beiträgen wird durch jede zum Zwecke der Feststellung getroffene Maßnahme in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem der Zahlungspflichtige hievon in Kenntnis gesetzt wird (§ 68 Abs 1 ASVG).