EFZG: § 5
OLG Wien 11. 9. 2019, 10 Ra 50/19z
Die Klägerin unterzog sich am 25. 7. 2018 einem operativen Eingriff, von dem sie den Arbeitgeber bereits vorher informierte. Bei ihrer stationären Aufnahme am 24. 7. teilte sie dem Geschäftsführer per SMS mit, dass sie ab heute im Spital sei und nach der Operation mindestens eine Woche im Krankenstand sein werde. Am Abend desselben Tages rief der Geschäftsführer sie an und teilte ihr eine Kündigung "per heutigem Tage" mit.