EStG: § 34 Abs 1
BFG 15. 10. 2019, RV/2100670/2019
Um als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG anerkannt zu werden, muss die Belastung außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen.