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Mazal, Neue Arbeitszeitaufzeichnung: Wahrheit statt Schönung, ecolex 2019, 656

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6674/19/2019 Heft 6674 v. 14.11.2019

Der EuGH hat in seinem Erkenntnis EuGH 14. 5. 2019, C-55/18 , Deutsche Bank, ARD 6652/5/2019, die Anforderungen an Arbeitszeitaufzeichnungen präzisiert. Der EuGH verlangt explizit ein klares und nachvollziehbares System der Arbeitszeitaufzeichnung. Aufzeichnungen erfüllen nur dann ihre Funktion, wenn sie die tatsächliche Handhabung mit größtmöglicher Sicherheit wahrheitsgetreu abbilden. Reine Saldenaufzeichnungen entsprechen dieser Judikatur nach Ansicht des Autors nicht, selbst wo sie gemäß § 26 Abs 4 AZG bzw auf Basis einer Betriebsvereinbarung gelebt werden. Dies zwinge Arbeitgeber zu einer Änderung der Handhabung. Bei den Anforderungen an Arbeitszeitaufzeichnungen bei Home-Office-Vereinbarungen unterscheidet Mazal, inwieweit dem Arbeitnehmer - neben der größeren Freiheit bezüglich des Arbeitsorts - auch eine weitgehende Selbstbestimmung hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit eingeräumt wird.

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