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Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung - BGBl

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6674/4/2019 Heft 6674 v. 14.11.2019

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 (BGBl I 2019/91, ARD 6672/19/2019) wurde eine Aufzeichnungsverpflichtung für Online-Plattformen und eine Haftung bei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten eingeführt. Online-Buchungsplattformen sind ab 2020 zur Aufzeichnung und elektronischen Übermittlung von für die Abgabenerhebung relevanten Informationen verpflichtet (betrifft zB innergemeinschaftlichen Versandhandel und "sharing economy" wie AirBnB). Die Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung, BGBl II 2019/315, bestimmt, welche Informationen übermittelt werden müssen. Ebenso wird geregelt, wann eine haftungsbegründende Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt.

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