Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 (BGBl I 2019/91, ARD 6672/19/2019) wurde eine Aufzeichnungsverpflichtung für Online-Plattformen und eine Haftung bei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten eingeführt. Online-Buchungsplattformen sind ab 2020 zur Aufzeichnung und elektronischen Übermittlung von für die Abgabenerhebung relevanten Informationen verpflichtet (betrifft zB innergemeinschaftlichen Versandhandel und "sharing economy" wie AirBnB). Die Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung, BGBl II 2019/315, bestimmt, welche Informationen übermittelt werden müssen. Ebenso wird geregelt, wann eine haftungsbegründende Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt.