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SV-Verzugszinsen ab 2020

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6674/2/2019 Heft 6674 v. 14.11.2019

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2020 (unverändert) 3,38 %.

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