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Fahrbewegungen nach Dienstzeitende nicht mehr erfasst: kein wirksames Kontrollsystem

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6672/8/2019 Heft 6672 v. 31.10.2019

AZG: § 28 Abs 5 und 6

VwGH 18. 9. 2019, Ra 2019/11/0083

Im vorliegenden Fall wurden über den handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH zwei Geldstrafen gemäß § 28 Abs 5 und Abs 6 AZG verhängt, weil ein bestimmter Arbeitnehmer als Lenker eines Lastkraftwagens im innerstaatlichen Verkehr einerseits mehr als ein Schaublatt im Fahrtschreiber verwendet und andererseits die tägliche (Mindest-)Ruhezeit nicht eingehalten habe.

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