Aufgrund der großen Anzahl arbeitsloser Menschen über 50 und des prognostizierten Anstiegs der Arbeitslosigkeit für kommendes Jahr, werden nun zusätzliche Mittel für Beihilfen und Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für die Gruppe der Arbeitnehmer über 50, insbesondere Langzeitbeschäftigungslose (Zielgruppe der Aktion 20.000), zur Verfügung gestellt. Diese sind in den Jahren 2019 und 2020 zusammen bis zu einer Obergrenze von 50 Mio Euro wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln. Die Gesetzesänderung tritt rückwirkend mit 1. 7. 2019 in Kraft. (BGBl I 2019/94)