Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2020 nach wie vor 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (Erlass des BMF vom 17. 10. 2019, BMF-010222/0066-IV/7/2019). Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2020 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 125,71 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 2.957,80; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2020 herangezogen, siehe ARD 6664/17/2019).