EStG: § 34
VO BGBl 1996/303 idF BGBl II 2010/430: § 1, § 4
Die Anschaffung eines Segway X2 stellt bei einer (aufgrund einer Amputation der linken Großzehe und des ersten Mittelfußknochens verursachten) 50 %igen Gehbehinderung keine außergewöhnliche Belastung (Behindertenhilfsmittel) dar.