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BFG: Anschaffung eines Segway X2 bei Gehbehinderung von 50 % - keine außergewöhnliche Belastung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6669/16/2019 Heft 6669 v. 10.10.2019

EStG: § 34

VO BGBl 1996/303 idF BGBl II 2010/430: § 1, § 4

Die Anschaffung eines Segway X2 stellt bei einer (aufgrund einer Amputation der linken Großzehe und des ersten Mittelfußknochens verursachten) 50 %igen Gehbehinderung keine außergewöhnliche Belastung (Behindertenhilfsmittel) dar.

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