ASVG: § 292 Abs 1
OGH 25. 6. 2019, 10 ObS 73/19m
Gemäß § 292 Abs 1 ASVG hat der Pensionsberechtigte Anspruch auf Ausgleichszulage, solange er seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Da sich eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger (§ 53 NAG) nur auf das Aufenthaltsrecht bezieht, hat diese Bescheinigung keinen Einfluss auf den Sozialleistungsanspruch (OGH 10. 5. 2016, 10 ObS 15/16b, ARD 6505/16/2016).