BPGG: § 3a Abs 2
OGH 25. 6. 2019, 10 ObS 68/19a
Die Klägerin ist serbische Staatsangehörige, verfügt über einen befristeten Aufenthaltstitel ("Rot-Weiß-Rot - Karte plus") und lebt in Österreich. Ihr Antrag bzw die Klage auf Gewährung von Pflegegeld wurde zunächst von der Pensionsversicherungsanstalt und in der Folge auch von den Vorinstanzen abgewiesen. Nun hatte sie auch vor dem OGH mit ihrer außerordentlichen Revision keinen Erfolg: