NR-Beschluss 2. 7. 2019, 199/BNR BlgNR 26. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert werden soll
Seit seiner Einführung im Jahr 1993 hat das Pflegegeld mangels laufender Valorisierungen an Wert verloren. Zuletzt wurde das Bundespflegegeld in sämtlichen Stufen mit Wirkung vom 1. 1. 2016 um 2 % erhöht. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung (IA 678/A) wurde nunmehr ab dem Jahr 2020 eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach dem ASVG beschlossen.