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Verrechnung von Zahlungen aus der Auftraggeberhaftung in der Insolvenz

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6657/12/2019 Heft 6657 v. 18.7.2019

EStG: § 82a

ASVG: § 67a

Auftraggeberhaftungszahlungen für Bauleistungen, die bis zum Tag der Insolvenzeröffnung erbracht werden, dürfen auf die (als Insolvenzforderungen zu wertenden) Abgabenrückstände verrechnet werden. Wird die Bauleistung ab dem der Insolvenzeröffnung folgenden Tag erbracht, so sind die Auftraggeberhaftungszahlungen der Masse zugute zu halten.

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