Seit 1. 7. 2019 ist der 19. Bezirk Wiens flächendeckende Kurzparkzone. Das Parken ist zwischen 9 und 19 Uhr gebührenpflichtig, die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Zu den Ausnahmen und Begrenzungen siehe unter www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen . Dort, wo keine Ausnahme besteht, muss für Arbeitnehmer, denen in den Kurzparkzonengebieten vom Arbeitgeber eine Abstellfläche zur Nutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt wird, seit 1. 7. 2019 ein Sachbezug für den Kfz-Abstellplatz von € 14,53 pro Monat angesetzt werden.