Die Frage, ob Bewerber einen Anspruch auf Kostenersatz für Vorstellungsgespräche haben, wird kontroversiell diskutiert. Höchstgerichtliche Judikatur liegt dazu kaum vor; eine (bereits ältere) Entscheidung wird von Teilen der Literatur kritisch betrachtet und wirft aufgrund ihrer Einzelfallbezogenheit vor allem die Frage auf, inwieweit die darin enthaltene Begründung verallgemeinerungsfähig ist. Eine neuere Entscheidung des OLG Wien knüpft daran zwar an, befasste sich aber vor allem mit der Höhe des Fahrtkostenersatzes.