AngG: § 27 Z 2
Ist ein Angestellter unfähig, die versprochenen oder die den Umständen nach angemessenen Dienste zu leisten, ist der Arbeitgeber nach § 27 Z 2 AngG zur Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung berechtigt, wobei auch rechtliche Gründe, die der Berufsausübung dauerhaft entgegenstehen, die Dienstunfähigkeit begründen können.