EStG: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a und lit d
Besucht ein Arbeitnehmer ein Seminar "NLP-Practitioner" und wird dies mit € 1.200,- vom Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) gefördert, so ist dieser Zuschuss nicht steuerbar, da der Zuschuss keine nichtselbstständigen Einnahmen darstellt. Der Zuschuss kürzt vielmehr im Zeitpunkt des Abflusses die Werbungskosten des Arbeitnehmers.