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Folgen einer vom Lehrling akzeptierten ungültigen Auflösung des Lehrverhältnisses in der Probezeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6649/5/2019 Heft 6649 v. 16.5.2019

BAG: § 15

ABGB: § 1162b

Entschließt sich ein Lehrling, eine formwidrige Auflösung des Lehrverhältnisses in der Probezeit gegen sich gelten zu lassen, wird die relative Nichtigkeit der Auflösung saniert. Es kommt zu einer rechtswirksamen Beendigung mit Lösungswirkung zu dem sich aus der Beendigungserklärung ergebenden Zeitpunkt. Damit kann der Lehrling aber allein aus der Formwidrigkeit keine Ansprüche ableiten, sondern nur aus der Unbegründetheit der Auflösungserklärung. Da während der Probezeit die Auflösung keines Grundes bedarf, besteht in einem solchen Fall kein Schadenersatzanspruch gegen den Lehrberechtigten.

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