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Aufgriffsobliegenheit des Arbeitnehmers bei behaupteter Rechtswidrigkeit einer Versetzung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6648/9/2019 Heft 6648 v. 9.5.2019

ArbVG: § 101

OGH 27. 2. 2019, 9 ObA 13/19f

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Fortsetzungsanspruch wegen behaupteter Unwirksamkeit einer Kündigung oder einer Versetzung nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden. Vielmehr bedingt das Klarstellungsinteresse des Dienstgebers eine Aufgriffsobliegenheit des Dienstnehmers, sein Interesse an der Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses oder dem alten Arbeitsplatz ohne Aufschub gegenüber dem Dienstgeber geltend zu machen (vgl zur Versetzung ua OGH 19. 3. 2013, 9 ObA 12/13z, ARD 6361/2/2013).

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