AngG: § 36, § 38
OLG Wien 30. 1. 2019, 8 Ra 1/19d
Mit seiner Klage begehrt der Arbeitgeber von seinem ehemaligen Arbeitnehmer eine Konventionalstrafe von € 11.000,- und führte dazu begründend aus, dass der Arbeitnehmer unberechtigt vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausgetreten ist und danach ein selbstständiges Unternehmen im Geschäftszweig des Arbeitgebers gegründet hat. Dadurch und durch die Abwerbung von Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers hätte der Arbeitnehmer gegen die vereinbarte Konkurrenzklausel verstoßen, weshalb er zur Zahlung der Konventionalstrafe verpflichtet sei.