ASVG: § 255
OGH 26. 3. 2019, 10 ObS 24/19f
Nach ständiger Rechtsprechung schließen in Zukunft trotz zumutbarer Krankenbehandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von sieben Wochen oder mehr einen Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus, während dies bei einer prognostizierten Krankenstandsdauer von 6 Wochen jährlich noch nicht angenommen wird (vgl OGH 25. 1. 2005, 10 ObS 200/04s, ARD 5578/14/2005). Grund dafür ist, dass nicht damit gerechnet werden kann, dass leidensbedingte Krankenstände in diesem Ausmaß von den in Betracht kommenden Arbeitgebern akzeptiert werden.