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Invaliditätspension: Abstellen auf erzielbares Einkommen in Verweisungsberufen

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6647/14/2019 Heft 6647 v. 2.5.2019

ASVG: § 255 Abs 3

OGH 26. 3. 2019, 10 ObS 29/19s

War ein Versicherter nicht überwiegend in erlernten (angelernten) Berufen tätig, gilt er gemäß § 255 Abs 3 ASVG als invalid, wenn er infolge seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht mehr imstande ist, durch eine Tätigkeit, die auf dem Arbeitsmarkt noch bewertet wird und die ihm unter billiger Berücksichtigung der von ihm ausgeübten Tätigkeiten zugemutet werden kann, wenigstens die Hälfte des Entgeltes zu erwerben, das ein körperlich und geistig gesunder Versicherter regelmäßig durch eine solche Tätigkeit zu erzielen pflegt.

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