Mit BGBl II 2019/100 wurden für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2019 folgende Kontingente festgelegt:
Wirtschaftszweig Tourismus: 1.263 ausländische ArbeitskräfteWirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft: 2.727 ausländische Arbeitskräfte