Ebenso wie im KV-Abschluss für Bauarbeiter (siehe ARD 6645/1/2019) wurde auch für die Bauangestellten ein Abschluss für zwei Jahre erzielt und folgende KV-Erhöhung vereinbart:
ab 1. 5. 2019 werden die KV-Mindestgehälter für alle Beschäftigungsgruppen einschließlich der Lehrlinge sowie die Schichtzulage um 3,25 % erhöht;