ASVG: § 176 Abs 1 Z 7 lit a
OGH 22. 1. 2019, 10 ObS 128/18y
Der Kläger ist als Hundeführer Mitglied des Österreichischen Bergrettungsdienstes. Am 6. 1. 2017 wollte er mit seinem Hund eine "spontane" Lawinensuchübung durchführen, die weder von der Bergrettung im Rahmen des Kurskonzepts angeordnet noch dieser zuvor gemeldet und im digitalen Einsatzinformationssystem erfasst worden war. Beim Vergraben des vom Hund zu findenden Geruchsträgers verletzte er sich.