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BFG: Kein Vorsteuerabzug für Luxus-E-Fahrzeuge

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6646/14/2019 Heft 6646 v. 26.4.2019

UStG: § 12 Abs 2 Z 2 lit a und Z 2a

PKW-Angemessenheitsverordnung, BGBl II 2004/466

Für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer, deren Anschaffungspreis € 80.000,- übersteigt, besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug.

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