vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tödlicher Arbeitsunfall mit Heißluftballon: Dienstgeberhaftungsprivileg

RechtsprechungSchadenersatz und HaftungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6644/5/2019 Heft 6644 v. 11.4.2019

ASVG: § 333 Abs 3

Gemäß § 333 Abs 3 ASVG kommt das Dienstgeberhaftungsprivileg, auf das sich auch der Aufseher im Betrieb berufen kann, nicht zur Anwendung, wenn der Arbeitsunfall durch ein Verkehrsmittel eingetreten ist, für dessen Betrieb aufgrund des Gesetzes eine erhöhte Haftpflicht besteht. Darunter fallen auch Luftfahrzeuge wie ein Heißluftballon.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte