KV-Arbeitskräfteüberlassung: Abschnitt VIII Kapitel B Pkt 12
Bei dem im Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung für auswärtige Arbeiten vorgesehenen Taggeld handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung, die der pauschalen Abdeckung des finanziellen Aufwands des Arbeitnehmers dient, den dieser dadurch hat, dass er den Tag auswärts verbringen muss und so gezwungen ist, sich auswärts - und damit typischerweise teurer als in seinem gewöhnlichen Umfeld - zu verpflegen. Aus diesem Zweck des Taggeldes folgt, dass dem überlassenen Arbeitnehmer auch für den letzten Tag der Arbeitswoche ein Taggeld gebührt.