Seit 2009 orientiert sich die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug an den Richtwertmietzinsen, die grundsätzlich alle zwei Jahre an die Änderung des VPI angepasst werden. Mit BGBl II 2019/70 wurden nun die Richtwerte nach dem Richtwertgesetz wie vorgesehen zum 1. 4. 2019 erhöht, dies führt zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Lohnverrechnung ab 1. 1. 2020 (vgl § 2 Sachbezugswerteverordnung). Über die ab 2020 geltenden Sachbezugswerte für Dienstwohnungen pro m2 werden wir rechtzeitig gegen Jahresende im ARD berichten (zu den aktuellen Werten für 2019 siehe ARD 6572/18/2017).