EStG: § 34 Abs 8
Wird ein (ursprünglich in den USA wohnhafter) Steuerpflichtiger von seinem kanadischen Arbeitgeber befristet nach Österreich entsandt und schickt dieser seine vier Kinder in eine internationale Schule, die im Einzugsbereich des neuen Wohnortes gelegen ist, so besteht für den Expatriate kein Anspruch auf den Pauschalbetrag für auswärtige Berufsausbildung "aus sprachlichen Gründen".