AlVG: § 36a Abs 3 Z 1
VwGH 29. 1. 2019, Ro 2018/08/0020
Mit BGBl I 2017/157 wurde die Anrechnung des Partnereinkommens auf die Notstandshilfe ab 1. 7. 2018 abgeschafft und kam es zum Entfall der Notstandshilfeverordnung. Der vorliegende Fall bezieht sich noch auf die alte Rechtslage: