Im März 2019 finden in den meisten Bundesländern die Arbeiterkammerwahlen statt (in den drei westlichsten wurde schon im Jänner gewählt). Neben der Bedeutung der Wahl für die Arbeiterkammer selbst stellen sich damit auch Fragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich des eigentlichen Wahlvorgangs und der damit verbundenen Freistellungs- und Entgeltansprüche. Die wichtigsten Informationen werden im Folgenden dargestellt.