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Mehrfache Abwesenheit und Nichterreichbarkeit während der Arbeitszeit - Entlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6636/7/2019 Heft 6636 v. 14.2.2019

GewO 1859: § 82 lit f

OLG Wien 2. 10. 2018, 7 Ra 85/18y

Im vorliegenden Fall wurde der Kläger wegen beharrlicher Pflichtenvernachlässigung (§ 82 lit f GewO 1859) entlassen. Nach Ansicht des Erst- und auch des Berufungsgerichts erfolgte die Entlassung zu Recht:

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