GSVG: § 2 Abs 1 Z 4
VwGH 12. 9. 2018, Ra 2015/08/0104
Im vorliegenden Fall war zu klären, ob im Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft (KG) eine Verlusthaftung bzw Nachschusspflicht der Kommanditisten über die Haftungseinlage hinaus und damit die Tragung eines Unternehmerrisikos vorgesehen ist, und somit eine selbstständige Erwerbstätigkeit iSd § 2 Abs 1 Z 4 GSVG, dh eine Pflichtversicherung als Neuer Selbstständiger vorliegt.