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Kommanditistin ohne Einfluss auf Geschäftsführung - keine Pflichtversicherung als Neue Selbstständige

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6632/13/2019 Heft 6632 v. 17.1.2019

GSVG: § 2 Abs 1 Z 4

Ist eine Kommanditistin zu 49 % am Gewinn und Verlust sowie am Vermögen einer KEG beteiligt und kann aus der gesellschaftsvertraglichen Regelung keine Haftungsübernahme im Innenverhältnis erkannt werden, derzufolge die Kommanditistin eine Ausgleichs- bzw Nachschuss-

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