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Fachkräfteverordnung 2019 - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6631/16/2019 Heft 6631 v. 10.1.2019

BGBl II 2019/3, ausgegeben am 2. 1. 2019

Verordnung der BMASGK, mit der für das Jahr 2019 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2019)

Fachkräfte in Mangelberufen

Kann ein längerfristiger Arbeitskräftebedarf aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotenzial im Inland nicht abgedeckt werden, hat die BMASGK gemäß § 13 AuslBG im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung für das folgende Kalenderjahr Mangelberufe

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