BGBl II 2019/2, ausgegeben am 2. 1. 2019
Verordnung der BMASGK für die Zulassung von Besonders Hochqualifizierten für das Jahr 2019
Hochqualifizierte Schlüsselkräfte
Mit BGBl I 2018/94, ARD 6631/14/2019, wurde in § 13 Abs 4 AuslBG der BMASGK ermächtigt, per Verordnung Berufe im hochqualifizierten Bereich (tertiäre Ausbildung) festzulegen, in denen Ausländer als besonders Hochqualifizierte gemäß § 12 AuslBG bevorzugt zugelassen werden können. Für diese Berufe bzw Ausbildungen wird die erforderliche Mindestpunkteanzahl um fünf Punkte (von 70 auf 65) herabgesetzt, um die Zulassung gut qualifizierter Schlüsselkräfte in besonders nachgefragten Berufen zu erleichtern und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken.