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Handelsangestellte - KV-Erhöhung für 2019

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiterinnen: Bettina Sabara/Barbara TumaARD 6630/17/2019 Heft 6630 v. 4.1.2019

www.gpa-djp.at , 20. 12. 2018

Der KV-Abschluss für die etwa 430.000 Angestellten im Handel umfasst neben der Erhöhung der Mindestgehälter und der Lehrlingsentschädigungen auch einige Änderungen im Rahmenrecht. Der Abschluss tritt mit 1. 1. 2019 in Kraft.

Erhöhung der Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen

Mindestgehälter: Erhöhung der Gehälter um 2,5 % bis 3,2 %, jedoch mindestens um € 48,-.

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