AngG: § 27 Z 1
OLG Wien 27. 7. 2018, 10 Ra 42/18x
Im vorliegenden Fall war die Berechtigung der Entlassung eines Straßenbahnfahrers zu beurteilen, der aus Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall mit sieben Verletzten und erheblichem Sachschaden verursacht hat, als er beim Einfahren in eine Doppelhaltestelle einen in der Haltestelle stehenden Straßenbahnzug übersehen hat und mit rund 20 km/h ungebremst auf diesen auffuhr. Bereits in den Jahren davor hatte der Arbeitnehmer schonmehrfach gegen betriebliche Anordnungen verstoßen, die im Hinblick auf die verantwortungsvolle Tätigkeit jedenfalls gerechtfertigt waren, und wurde er diesbezüglich auch schon des Öfteren ermahnt (zB wegen Hantierens mit dem Mobiltelefon oder Zeitunglesens während des Dienstes). Auch hatte der Arbeitnehmer bereits zwei Unfälle, weil er den seitlichen Sicherheitsabstand zu einem am Fahrbahnrand abgestellten Pkw falsch einschätzte.